Schifffahrt
Der Fachbereich Schifffahrt in der Unfalluntersuchungsstelle des Bundes führt Untersuchungen von Unfällen und Störungen im Bereich der Schifffahrt durch.
Die rechtlichen Grundlagen sind im Unfalluntersuchungsgesetz (BGBl. I Nr. 123/2005) enthalten.
Das Kapitel "Fachspezifische Grundlagen" beinhaltet Kurzinformationen über die für den Fachbereich Schifffahrt geltenden nationalen Normen (z.B. Unfalluntersuchungsgesetz, Schifffahrtsgesetz, Wasserstraßen-Verkehrsordnung).
Im Kapitel "Tätigkeiten" werden die grundsätzlichen Aufgaben des Fachbereichs Schifffahrt dargestellt, aber auch Hinweise zu wichtigen sonstigen Aufgaben aufgenommen.
Das Kapitel "Statistiken" beinhaltet repräsentative Vorfälle und deren Auswertungen.
In das Kapitel "Berichte" wird eine Kurzbeschreibung der Unfälle (mit Abbildungen) aufgenommen. Darüber hinaus ist vorgesehen, in diesem Kapitel auch Unfallberichte zu veröffentlichen. Eine Veröffentlichung ist jedoch erst dann gesetzlich zulässig, wenn die Untersuchungen vollständig abgeschlossen sind.
Im Kapitel "Links" wird auf wichtige oder interessante Internetadressen zum Thema Schifffahrt verwiesen.