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Sie sind Hier: Home  >> Luftfahrt >> Allgemeine Grundlagen Letzte Änderung: 14.02.2008
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Allgemeine Grundlagen

Flugunfalluntersuchung hat eine lange Tradition, die mit der Unterzeichnung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (AIZ) im Jahr 1944 in Chicago seine internationale Verankerung fand. Die damit gegründete Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) hat Anhänge (Annexe) zu dem Abkommen erlassen und im Annex 13 die internationalen Verfahren für die Untersuchung von Flugunfällen festgelegt (ICAO). Diese Bestimmungen waren in nationales Recht umzusetzen, was grundsätzlich durch das Luftfahrtgesetz erfolgt ist.

 

Durch den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union war auch den in Europa geltenden und wesentlich detaillierter festgelegten Verfahren zu entsprechen.

 

Die gesetzliche Grundlage in Österreich ist seit 1999 das Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz (FlUG1999). Dieses Gesetz wird mit 1.1.2006 vom neuen Unfalluntersuchungsgesetz (BGBl. I Nr.123/2005) abgelöst. Darin wird festgehalten, welche Unfälle oder welche Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge zu untersuchen sind, wer diese Untersuchung durchzuführen hat, welche Befugnisse dieses Untersuchungspersonal hat, bis hin zur Versendung des Berichts.

 


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