Allgemeine Grundlagen
Flugunfalluntersuchung hat eine lange Tradition, die mit der Unterzeichnung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (AIZ) im Jahr 1944 in Chicago seine internationale Verankerung fand. Die damit gegründete Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) hat Anhänge (Annexe) zum Abkommen erlassen und im Annex 13 die internationalen Verfahren für die Untersuchung von Flugunfällen festgelegt (ICAO). Diese Bestimmungen waren in nationales Recht umzusetzen, was grundsätzlich durch das Luftfahrtgesetz erfolgt ist.
Durch den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union war auch den in Europa geltenden und wesentlich detaillierter festgelegten Verfahren zu entsprechen.
Die gesetzliche Grundlage in Österreich war von 1999 bis 2005 das Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz (FlUG1999). Dieses Gesetz wurde mit 1.1.2006 vom Unfalluntersuchungsgesetz (BGBl. I Nr.123/2005) abgelöst. Darin wird festgehalten, welche Unfälle und welche Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge zu untersuchen sind, wer diese Untersuchung durchzuführen hat, welche Befugnisse das Untersuchungspersonal hat, bis hin zur Versendung des Berichts.
Seit 2.12.2010 ist die einheitliche europäische Vorschrift für die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt, VO (EU) 996/2010, in Kraft, die als EU-Verordnung unmittelbar anwendbar ist. Das novellierte Unfalluntersuchungsgesetz wird zum Bereich der Zivilluftfahrt Durchführungsbestimmungen enthalten.