Seilbahnen
Der Fachbereich Seilbahnen in der Unfalluntersuchungsstelle des Bundes führt Untersuchungen von Unfällen und Störungen im Bereich der Seilbahnen durch.
Die rechtlichen Grundlagen sind in dem vom Nationalrat am 28. September 2005 beschlossenen "Bundesgesetz, mit dem die Unfalluntersuchungsstelle des Bundes errichtet wird (Unfalluntersuchungsgesetz, UUG) BGBl Nr. I 123/2005" enthalten.
Das Kapitel "Allgemeine Grundlagen" beinhaltet Kurzinformationen über die für den Fachbereich Seilbahnen geltenden nationalen (z.B. Unfalluntersuchungsgesetz, Seilbahngesetz,..) Normen.
Im Kapitel "Tätigkeiten" werden die grundsätzlichen Aufgaben des Fachbereichs Seilbahnen dargestellt, aber auch Hinweise zu wichtigen sonstigen Aufgaben aufgenommen.
Das Kapitel "Statistiken" beinhaltet repräsentative Vorfälle und deren Auswertungen. Dieses wird frühestens mit April 2007 veröffentlicht.
In das Kapitel "Berichte" wird eine Kurzbeschreibung der Unfälle (mit Abbildungen) aufgenommen. Darüber hinaus ist vorgesehen, in diesem Kapitel auch Unfallberichte zu veröffentlichen. Eine Veröffentlichung ist jedoch erst dann gesetzlich zulässig, wenn die Untersuchungen vollständig abgeschlossen sind.